Verhaltenskodex des TV Planegg-Krailling e.V. 

für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen

 

Für alle Mitglieder, Ehrenamtliche und Übungsleiter:innen des TV Planegg-Krailling e.V. sowie all diejenigen, die weiterhin für unseren Verein tätig sind, gelten die folgenden Regeln im Umgang mit Kindern und Jugendlichen innerhalb unserer Vereinstätigkeiten:

  1. VORBILD SEIN

Ich gehe für unsere Kinder und Jugendliche als Vorbild voran und setze mich für die Einhaltung von zwischenmenschlichen und sportlichen Regeln ein. Ich beziehe aktiv Position gegen Doping, Drogen- und Medikamentenmissbrauch sowie jegliche Art von Leistungsmanipulation.

  1. VERANTWORTUNG ÜBERNEHMEN

Ich übernehme Verantwortung für das Wohl der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen und werde das mir Mögliche tun, um sie vor Vernachlässigung, Misshandlung und sexueller Gewalt sowie vor gesundheitlicher Beeinträchtigung und vor Diskriminierung jeglicher Art zu schützen.

  1. RECHTE ACHTEN

Ich achte das Recht der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen auf körperliche Unversehrtheit und Intimsphäre und übe keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art, aus.

  1. GRENZEN RESPEKTIEREN

Ich respektiere die individuellen Grenzempfindungen der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen und achte darauf, dass auch die Kinder und Jugendlichen diese Grenzen im Umgang miteinander respektieren.

  1. SPORTLICHE UND PERSÖNLICHE ENTWICKLUNG FÖRDERN

Ich achte unsere Kinder und Jugendlichen und fördere ihre sportliche und persönliche Entwicklung. Ich leite sie zu einem angemessenen sozialen Verhalten gegenüber anderen Menschen, zu Respekt und Toleranz sowie zu Fair Play an.

  1. ALTERSGERECHTE ZIELE VERFOLGEN

Ich richte das Training und die sportlichen Ziele nach dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen aus und setze altersgerechte Trainingsmethoden ein.

  1. PERSÖNLICHKEITSRECHTE WAHREN

Ich behandele die mir anvertrauten oder zugänglichen Daten der Kinder und Jugendlichen streng vertraulich und gehe mit Bild- und Videomaterial, das die Kinder und Jugendlichen zeigt, unter Beachtung des Datenschutzes und §201a StGB sensibel und verantwortungsbewusst um.

  1. AKTIV EINSCHREITEN

Ich informiere im Konflikt- oder Verdachtsfall sowie bei einem Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex die Ansprechpartnerin unseres Vereins, um professionelle fachliche Unterstützung und Hilfe hinzuzuziehen. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.